ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

KONTAKT

Bernhard Flöck
Klavier- und Cembalobaumeister

Kesselheimer Str. 20
56220 St. Sebastian - Koblenz

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Telefax: + 49 (0)261 - 867 34

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VERKAUFS-, LIEFERUNGS-, UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

I. Geltung

(1) Wir liefern ausschließlich zu diesen Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten
für alle unsere Lieferungen, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Annahme der Lieferung gilt als Anerkennung dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

II. Vertragsabschluß

(1) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche und fernmündliche Bestellungen sowie Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns; als Bestätigung gilt auch der Zugang des Lieferscheines beim Besteller oder die Ausführung der Lieferung.

(2) Unsere Angebote sind freibleibend.

(3) Fügen wir unserem Angebot Unterlagen – wie Abbildungen, Zeichnungen – bei, so gelten diese nur annähernd, soweit wir sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnen.

III. Preise

(1) Gültig sind jeweils die Preise des Lieferers zum Lieferzeitpunkt, soweit nicht ausdrücklich ein fester Preis vereinbart ist.

(2) Sofern nicht anders vermerkt, machen wir Preisangaben inclusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Änderungen dieser Steuer werden vereinbarte Preise ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung entsprechend angepasst.

IV. Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

(2) Wir sind berechtigt, Lieferungen per Nachnahme durchzuführen.

(3) Bei Säumnis sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung Zinsen vom Rechnungsbetrag in Höhe der Bankzinsen für kurzfristige Kredite zu erheben.

(4) Wechsel oder Scheck werden stets nur zahlungshalber angenommen. Sie gelten erst nachendgültiger Einlösung als Zahlung.

(5) Die Rückgabe von mehr als zur kurzfristigen Probe genutzten Instrumenten (z. B. bei im Rahmen eines Mietkauf Vertrages übernommenen Klavieren oder Flügeln) oder sonstigen Waren ist nur bei schriftlicher Vereinbarung und unter Zahlung einer Nutzungsgebühr von mindestens 20% des Kaufpreises möglich.

V. Lieferzeit

(1) Liefertermine und Lieferfristen gelten für uns stets nur annähernd; sie sind für uns unverbindlich.

(2) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, soweit die Störung nicht durch uns vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt worden ist. Die vorbezeichneten Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

VI. Versand, Transport, Gefahrenübergang, Einlagerung

(1) Der Versand bzw. Transport erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei Beschädigungen und/oder Verlust während des Transportes wird keine Haftung übernommen.

(2) Soweit Transportkosten im Endpreis enthalten sind, gilt dies nur für die ebenerdige Anlieferung hinter die erste verschließbare Tür. Darüber hinaus entstehende Anlieferungskosten (Treppenhaus/Kraneinsatz/Zerlegen) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Für transportbedingte Schäden an Gebäuden oder Einrichtungen übernimmt das Pianohaus Wedell oder ein von ihm beauftragter Transporteur keine Haftung sofern nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

(3) Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Durch uns durchgeführte Transporte sind für den Transportweg bis hinter die erste verschließbare Tür bei der Anlieferungsadresse zum Zeitwert des Transportgegenstandes versichert. Das Transportrisiko darüber hinaus trägt der Auftraggeber.

(4) Für bei uns zum Verkauf, Reparatur oder Zwischenlagerung abgestellte Instrumente ist eine Versicherung (Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel) zum Zeitwert bei Selbstbeteiligung von € 200,– abgeschlossen. Für den Zustand gelagerter Kunden-Instrumente übernehmen wir keine Haftung.

(5) Mangelhafte Gegenstände sind vom Besteller unbeschadet etwaiger Rechte entgegenzunehmen.
(6) Bei Rücknahme von Instrumenten aus Miete oder Mietkauf behalten wir uns eine Berechnung der Aufarbeitung von Gebrauchsspuren oder Oberflächenschäden in Höhe von 2% des jeweils gültigen Kaufpreises, mindestens jedoch € 100,– zuzüglich Mehrwertsteuer vor.

VII. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen vor.

(2) Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache von dritter Seite gepfändet, so hat der Besteller uns sofort  unter Beifügung einer Ablichtung des Pfändungsprotokolls zu benachrichtigen.

VIII. Gewährleistung

Für Mängel der Ware haften wir wie folgt:

(1) Die Gewährleistung bei Reparaturen sowie bei überholten Instrumenten erstreckt sich ausschließlich auf die von uns ausgeführten Arbeiten, sowie die dabei verwendeten Ersatzteile. Sie muß schriftlich vereinbart sein und erstreckt sich nicht auf vorhandene Bauteile des Instrumentes (Raste/Resonanzboden, Gußplatte, Umbauteile/Oberfläche). Von der Gewährleistung ausgenommen sind alle Arbeiten am Resonanzboden und der damit verbundenen Teile.

(2) Die Gewährleistung kann nur übernommen werden, wenn das Instrument während der vereinbarten Gewährleistungszeit mindestens 1x in 12 Monaten von uns gestimmt und durchgesehen wurde und eine Aufstellung des Instrumentes an zugfreiem Ort unter stets gleichbleibender ausreichender Luftfeuchtigkeit (mind. 50% relative Feuchte) sichergestellt ist.

(3) Die Gewährleistung entfällt, wenn Reparaturen oder Wartungsarbeiten von fremden, nicht autorisierten Personen oder Firmen vorgenommen wurden.

(4) Der Liefergegenstand wird nach unserer Wahl nachgebessert oder neu geliefert. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für Ersatzstücke und Nachlieferungen wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den Liefergegenstand. die Garantiezeit verlängert sich dadurch nicht.

(5) Für Oberflächenarbeiten wird grundsätzlich keine Gewähr übernommen. Sind diese Arbeiten von fremden Firmen ausgeführt worden, so übernehmen diese eine Gewährleistung im Rahmen ihrer jeweils gültigen Bestimmungen.

(6) Bei Reparaturen von Tastenbelägen (insbesondere Elfenbein) kann keine Garantie für die Haltbarkeit der Verleimung gewährt werden, sofern die Beläge nicht von uns neu aufgeleimt wurden.

(7) Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete und unsachgemäße Verwendung entstehen.

(8) die Gewährleistung bei fabrikneuen Instrumenten beschränkt sich auf die vom jeweiligen Hersteller angebotene. Eine über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus geltende Gewährleistung für Gebraucht-Instrumente besteht nur, insofern eine schriftliche Vereinbarung hierüber getroffen wurde. Grundsätzlich ist die Gewährleistung für gebrauchte Instrumente auf 1 Jahr beschränkt.

(9) Bei preisreduzierten und gebrauchten Instrumenten sind grundsätzlich keine Beanstandungen von Oberflächenschäden möglich. Der Umtausch ist ausgeschlossen. Für bei uns zur Reparatur oder Aufbewahrung eingelagert Instrumente wird grundsätzlich keine Haftung für den Zustand der Oberfläche übernommen.

(10) Wurden auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Einbauten an Klavieren und Flügeln vorgenommen, ist ein Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

IX. Teilunwirksamkeit

Für den Fall, daß infolge gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des AGB-Gesetzes, einzelne Bedingungsteile unwirksam sind, wird vereinbart, daß insoweit betroffene unwirksame Bedingungsteile durch die zulässigen gesetzlichen Regelungen ersetzt werden.

X. Erfüllungsort  und Gerichtsstand

Piano Flöck Gerichtsstand: Koblenz
Piano Porth Gerichtsstand: Wiesbaden